Tickets

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und der Neuköllner Oper zustande.

2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung. Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: Neuköllner Oper, Ticketing Karl Marx-Str. 131, 12043 Berlin

3. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

4. Ermäßigungen werden gewährt gegen Vorlage der entsprechenden Legitimation an der Theaterkasse der Neuköllner Oper. Bei Buchungen im Call Center oder im Internet ist die Ermäßigungsberechtigung beim Einlass nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

5. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Neuköllner Oper nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Neuköllner Oper und können bei ausbleibender Bezahlung von der Neuköllner Oper zurückgefordert werden. Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Karten unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Kartenpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei der Neuköllner Oper schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um der Neuköllner Oper die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Die Neuköllner Oper ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind der Neuköllner Oper spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um der Neuköllner Oper die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die Neuköllner Oper kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

6. Die Neuköllner Oper haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld der Neuköllner Oper und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: Die Neuköllner Oper haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Neuköllner nicht. Soweit die Haftung von der Neuköllner Oper ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Neuköllner Oper haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die Neuköllner Oper keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

7. Der Weiterverkauf von bei der Neuköllner Oper erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

8. Stellt die Neuköllner Oper einen Betrug, eine Täuschung oder den Versuch einer Täuschung oder eines Betruges im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Einlösung von Gutscheinen, Guthaben oder Karten fest, besteht kein Anspruch auf Einlösung der betroffenen Gutscheine, Guthaben bzw. Karten.

9. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Neuköllner Oper ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die Neuköllner Oper mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben.

10. Die Neuköllner Oper behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.

11. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

12. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

13. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

14. Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

15. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

16. Bei Zuwiderhandlung gegen die Neuköllner Oper -Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

17. Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Berlin.

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